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VERWALTUNG |
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Rund 60% aller Verwaltungsliegenschaften bzw. Wohneinheiten werden klassisch nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) verwaltet. Als Verwalter vertreten wir somit die einzelnen Eigentümergemeinschaften gegenüber den Behörden, den Versorgungsunternehmen, Versicherungen und anderen Dritten, insbesondere aber auch gegenüber den Bauträgern dieser Liegenschaften.
Über ein ausgewiesenes Treuhandverwalterkonto bewirtschaften wir zudem diese Liegenschaften und verwalten treuhänderisch die Wohngeldzahlungen der Eigentümer, wobei über diese Zahlungen einmal jährlich über einen festgelegten Zeitraum mittels einer übersichtlichen Wohngeldabrechnung abgerechnet wird. Der Verwaltungsbeirat einer Liegenschaft als Kontrollorgan unserer Tätigkeit prüft diese interne Objektbuchhaltung nach jeder Abrechnungsperiode.
Bei den jährlichen Eigentümerversammlungen können sich dann auch die Eigentümer über unsere Arbeit informieren und die notwendigen Beschlüsse für das neue Wirtschaftsjahr fassen, die dann durch uns ausgeführt werden.
Im Rahmen unserer Verwaltertätigkeit ist die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für vermietete Einheiten möglich, d.h. auf Basis der bestehenden Objektbuchhaltungen können wir auch mit den Mietern einer Liegenschaft abrechnen, wobei die Heizkostenabrechnungen in der Regel noch durch sogenannte Fremdabrechner wie Kalorimeta, Brunata, Ista/Viterra oder Messteam-Saarland erstellt werden. Da die Vorauszahlungen der Mieter bereits verrechnet wurden, können die Eigentümer diese Abrechnungen direkt an Ihre Mieter weiterleiten. Wenn die separate Mietverwaltung vereinbart ist, wird auch diese Aufgabe durch uns übernommen.
Die Mietverwaltung beinhaltet u.a. folgende Dienstleistung:
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Überwachung der Mieteingänge
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Überwachung und buchhalterische Erfassung der Nebenkosten
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Überwachung und Durchführung von Reparaturen
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Aufstellen einer Hausordnung
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Ausfertigung von Mietverträgen für Gewerbe und Wohnungen
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Erstellen der jährlichen Nebenkostenabrechnung
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